16:1
Der Landanteil der Nachkommen Josefs wird im Süden durch eine Linie begrenzt, die am Jordan bei Jericho beginnt; sie verläuft dann an den Quellen nordwestlich Jerichos vorbei und bergauf bis nach Bet-El
16:2
und weiter nach Lus, in das Gebiet der Arkiter und nach Atarot;
16:3
dann geht sie bergab nach Westen zum Gebiet der Sippe Jaflet und zum unteren Bet-Horon und weiter über Geser zum Mittelmeer.
16:4
Die Nachkommen Josefs, die Stämme Efraïm und Manasse, erhielten dieses Gebiet als Erbbesitz*.
16:5
Die Sippen des Stammes Efraïm bekamen darin ihr besonderes Teilgebiet; dessen Südgrenze beginnt östlich von Atrot-Addar und läuft zum oberen Bet-Horon
16:6
und von dort zum Mittelmeer, die Nordgrenze von Michmetat westwärts nach Tappuach und durch das Kana-Tal ebenfalls bis zum Mittelmeer. Von Michmetat aus führt die Ostgrenze über Taanat-Schilo, Janoach, Atarot, Naara und an Jericho vorbei zum Jordan.
16:7
Sie konnten jedoch die Kanaaniter*, die in Geser lebten, nicht vertreiben. Darum wohnen diese noch heute mitten im Gebiet des Stammes Efraïm; doch müssen sie Fronarbeit* verrichten.