20:1
Der HERR ließ den Leuten von Israel durch Josua sagen: »Führt jetzt aus, was ich früher durch Mose angeordnet habe: Wählt Städte aus, die als Asyl dienen sollen.
20:2
Wer unbeabsichtigt, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat, kann dorthin fliehen; kein Verwandter des Getöteten darf dann noch an ihm Blutrache* üben.
20:3
Der Totschläger soll in eine dieser Städte gehen und auf dem Gerichtsplatz am Tor seinen Fall den Ältesten* vortragen. Daraufhin nehmen sie ihn in ihre Stadt auf und weisen ihm ein Haus an, in dem er wohnen kann.
20:4
Wenn ein Verwandter des Getöteten ihn dorthin verfolgt, dürfen die Männer der Stadt ihn nicht ausliefern. Dies gilt aber nur unter der Bedingung, dass er seinen Mitmenschen ohne Vorsatz und nicht aus Hass erschlagen hat.
20:5
Sein Fall muss in einer Gerichtsverhandlung der Gemeinde entschieden werden, dann darf der Totschläger in der Stadt wohnen, bis der zu jener Zeit amtierende Oberste Priester* gestorben ist. Danach soll er in die Stadt, aus der er geflohen ist, und zu seiner Familie zurückkehren.«
20:6
Die Männer Israels bestimmten folgende Asylstädte:
20:7
auf der Ostseite des Jordans Bezer im Steppenhochland des Stammes Ruben, Ramot in der Landschaft Gilead* im Gebiet des Stammes Gad und Golan in der Landschaft Baschan* im Gebiet des Stammes Manasse.
20:8
Diese Städte sollten von nun an allen Israeliten und auch den Fremden*, die bei ihnen lebten, als Zufluchtsorte offen stehen. Jeder, der ohne Vorsatz einen Menschen getötet hatte, sollte hier Schutz finden, wenn ein Verwandter des Getöteten an ihm Blutrache üben wollte. Er durfte nur getötet werden, nachdem er in einem öffentlichen Gerichtsverfahren des Mordes überführt und verurteilt worden war.