28:1
Der HERR sagte zu Mose:
28:2
»Die Leute von Israel sollen darauf achten, dass sie die Opfer*, die meine Speise sind und mir Freude machen, jeweils zur vorgeschriebenen Zeit auf meinem Altar* verbrennen.«
28:3
Im Einzelnen sollte Mose den Israeliten folgende Anweisungen weitergeben:
28:4
Das eine wird am Morgen dargebracht, das andere in der Abenddämmerung. Als Speiseopfer gehören dazu jeweils 1/10 Efa* (1,2 Kilo) Weizenmehl, das mit 1/4 Hin* (knapp 1 Liter) feinstem Olivenöl vermengt wird. Dies ist das regelmäßige tägliche Brandopfer, wie es zum ersten Mal am Berg Sinai* dargebracht wurde, um den HERRN gnädig zu stimmen. Als Trankopfer kommt dazu jeweils 1/4 Hin (knapp 1 Liter) Wein, der für den HERRN im Heiligtum ausgegossen wird.
28:5
Am Abend wird dasselbe Opfer dargebracht wie am Morgen – ein Brandopfer, das den HERRN gnädig stimmt.
28:6
Am Sabbat* werden zusätzlich zwei fehlerfreie einjährige Schafe als Brandopfer dargebracht, dazu als Speiseopfer 2/10 Efa (2,4 Kilo) Mehl, das mit Öl vermengt ist, und das dazugehörige Trankopfer.
28:7
Am 1. Tag des Monats werden dem HERRN als Brandopfer zwei Stiere, ein Schafbock und sieben fehlerfreie einjährige Schafe dargebracht,
28:8
dazu Speiseopfer aus Weizenmehl, das mit Olivenöl vermengt ist, und zwar für jeden Stier 3/10 Efa (3,6 Kilo) Mehl, für den Schafbock 2/10 Efa (2,4 Kilo)
28:9
und für jedes Schaf 1/10 Efa (1,2 Kilo). Dies sind Opfer, die den HERRN gnädig stimmen.
28:10
Als Trankopfer gehören zu jedem Stier 1/2 Hin (knapp 2 Liter) Wein, zu dem Schafbock 1/3 Hin (gut 1 Liter) und zu jedem Schaf 1/4 Hin (knapp 1 Liter).
28:11
Zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer soll an diesem Tag ein Ziegenbock als Sühneopfer* dargebracht werden.
28:12
Das Passafest* wird zu Ehren des HERRN am 14. Tag des 1. Monats gefeiert.
28:13
Am 15. Tag desselben Monats beginnt das Fest der Ungesäuerten Brote*, während dessen ihr sieben Tage lang nur solches Brot essen dürft, das ohne Sauerteig* zubereitet ist.
28:14
Der erste Tag ist für euch ein heiliger* Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft.
28:15
Bringt dem HERRN als Brandopfer* zwei Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere,
28:16
und dazu als Speiseopfer* dieselbe Menge wie am Monatsanfang.
28:17
Außerdem sollt ihr einen Ziegenbock als Sühneopfer* darbringen, damit eure Verfehlungen gegenüber dem HERRN in Ordnung gebracht werden.
28:18
Dies alles muss zusätzlich zum täglichen Morgenbrandopfer und dem zugehörigen Trankopfer* dargebracht werden, und zwar an jedem Tag der Festwoche. Diese Opfer sind dem HERRN als seine Speise darzubringen und stimmen ihn gnädig.
28:19
Der siebte Tag ist für euch wieder ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft.
28:20
Das Pfingstfest*, an dem ihr dem HERRN das erste Getreide der neuen Ernte als Speiseopfer darbringt, ist für euch ebenfalls ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft.
28:21
Bringt dem HERRN, um ihn gnädig zu stimmen, als Brandopfer zwei Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe und gebt dazu als Speiseopfer dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang,
28:22
außerdem die zugehörigen Trankopfer und als Sühneopfer einen Ziegenbock. Dies alles wird zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer und den zugehörigen Speiseopfern dargebracht. Es müssen unbedingt fehlerfreie Tiere sein.