Vers 22:27 (Drittes Buch Mose, Levitikus, Lutherbibel 1984)
Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege geboren ist, so soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter sein; aber am achten Tage und danach darf man's dem HERRN opfern, so ist es wohlgefällig.