Wenn jemand seinen Bruder eine Sünde begehen sieht, eine Sünde, die nicht zum Tode (d.h. zu ewiger Gottgeschiedenheit) ist (oder: führt), so soll er (für ihn) bitten und ihm dadurch zum Leben verhelfen, nämlich denen, die nicht zum Tode sündigen. Es gibt (nämlich) auch eine Sünde zum Tode; von dieser sage ich nicht, daß man (für eine solche) Fürbitte einlegen soll.