Die Hebekeule und die Webebrust soll man mitsamt den zu Feueropfern bestimmten Fettstücken herbringen, um sie als Webeopfer vor dem HERRN zu weben (= zu schwingen); dann sollen sie dir und deinen Söhnen (oder: Kindern) mit dir als eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr zufallen, wie der HERR geboten hat.«