Auch jeder Gegenstand, auf den eins von ihnen, wenn sie tot sind, gefallen ist, wird unrein: jedes Holzgerät oder Kleidungsstück oder Fell (= Leder) oder Sack, jedes Gerät, mit dem irgendeine Arbeit verrichtet wird, muß ins Wasser getan werden und ist bis zum Abend unrein; dann wird es wieder rein.