Wenn der Priester aber den bösen Grind besichtigt und dabei findet, daß (die kranke Stelle) zwar nicht tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, daß aber keine dunklen Haare darauf vorhanden sind, so soll der Priester den des Grindleidens Verdächtigen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).