So mögen denn unsere Obersten für die ganze Gemeinde eintreten, und dann sollen alle, die in unsern Ortschaften fremde Frauen heimgeführt haben, zu festzusetzenden Zeiten kommen und mit ihnen die Ältesten der betreffenden Ortschaften und deren Richter, bis die Zornglut unsers Gottes um dieser Sache willen von uns abgewandt ist.«