Wenn aber ein Gerechter sich von seiner Gerechtigkeit abwendet und Böses verübt, alle die Abscheulichkeiten begeht, die der Gottlose zu verüben pflegt: sollte er da am Leben bleiben? Nein, keine von all seinen gerechten Taten, die er vollbracht hat, soll ihm angerechnet werden: um des Treubruchs willen, dessen er sich schuldig gemacht, und wegen der Sünde, die er begangen hat, ihretwegen soll er sterben!