Vers 15:29 (Viertes Buch Mose, Numeri, Menge Bibel)
Für den Einheimischen unter den Israeliten und für den als Gast im Lande weilenden Fremdling soll die gleiche Bestimmung bei euch gelten, wenn sich jemand unvorsätzlich ein Vergehen zuschulden kommen läßt.