Folgendes soll von den hochheiligen Gaben, soweit sie nicht verbrannt werden, dir zustehen: alles, was von ihnen dargebracht wird an Speisopfern sowie an Sündopfern und an Schuldopfern, die sie mir als Ersatz für Veruntreuungen darbringen; diese (Opfergaben) sollen dir und deinen Söhnen als etwas Hochheiliges zustehen.