so muß er sich des Weines und jedes andern berauschenden Getränks enthalten; auch Essig (oder: Gegorenes) von Wein oder Essig von berauschendem Getränk darf er nicht trinken; ebenso darf er keinerlei aus Trauben hergestellte Flüssigkeit trinken und keine Trauben, weder frische noch getrocknete, genießen.