und wenn ein Fremder sich unter euch aufhält und das Passah zu Ehren des HERRN feiern will, so müssen zuvor alle männlichen Personen seiner Familie beschnitten werden: alsdann darf er an der Feier teilnehmen und soll den Einheimischen des Landes gleichgeachtet sein; aber kein Unbeschnittener darf davon essen.