35:1
Hierauf versammelte Mose die ganze Gemeinde der Israeliten und sagte zu ihnen: »Dies ist es, was der HERR zu tun geboten hat:
35:2
Sechs Tage lang soll gearbeitet werden; aber der siebte Tag soll euch heilig sein als ein Feiertag mit völliger Ruhe zu Ehren des HERRN! Wer an diesem Tage eine Arbeit verrichtet, soll den Tod erleiden!
35:3
Am Sabbattage dürft ihr kein Feuer in allen euren Wohnungen anzünden!«
35:4
Weiter sagte Mose zu der ganzen Gemeinde der Israeliten: »Dies ist es, was der HERR geboten hat:
35:5
Bringt von eurem Besitz eine Abgabe für den HERRN! Jeder, den sein Herz dazu treibt, möge die Abgabe für den HERRN herbringen: Gold, Silber und Kupfer,
35:6
blauen und roten Purpur und Karmesin (= karmesinfarbige Garne), Byssus und Ziegenhaar,
35:7
rotgefärbte Widderfelle und Seekuhhäute, Akazienholz,
35:8
Öl für den Leuchter, sowie Gewürzkräuter (= Spezereien) für das Salböl und für das wohlriechende Räucherwerk,
35:9
Onyxsteine und andere Edelsteine zum Besatz für das Schulterkleid und für das Brustschild (oder: die Brusttasche).
35:10
Und alle, die kunstverständig unter euch sind, mögen kommen und alles herstellen, was der HERR geboten hat,
35:11
nämlich die Wohnung mit ihrem Zelt und ihrer Überdachung, ihren Haken und Brettern, ihren Riegeln, Säulen (oder: Ständern) und deren Füßen (oder: Fußgestellen, Sockeln),
35:12
die Lade mit ihren Tragstangen, die Deckplatte und den abschließenden Vorhang;
35:13
den Tisch mit seinen Tragstangen und all seinen Geräten und den Schaubroten;
35:14
den Leuchter zur Beleuchtung mit seinen Geräten und seinen Lampen und das Öl für den Leuchter;
35:15
den Räucheraltar mit seinen Tragstangen, das Salböl und das wohlriechende Räucherwerk;
35:16
den Türvorhang für den Eingang der Wohnung; den Brandopferaltar mit dem kupfernen Gitterwerk daran, samt seinen Tragstangen und all seinen Geräten; das Becken mit seinem Gestell;
35:17
die Umhänge für den Vorhof samt den dazu gehörigen Säulen und deren Füßen sowie den Vorhang für das Tor am Vorhof;
35:18
die Pflöcke der Wohnung und die Pflöcke des Vorhofs nebst den erforderlichen Stricken;