Vers 1:51 (Viertes Buch Mose, Numeri, Schlachter 1951)

Und wenn die Wohnung aufbricht, so sollen die Leviten sie abbrechen; wenn aber die Wohnung sich lagern soll, so sollen sie dieselbe aufschlagen; kommt ihr aber ein Fremder zu nahe, so muß er sterben.

  1. Bibelverse.eu
  2. Bibelverse
  3. Schlachter 1951
  4. Viertes Buch Mose, Numeri
  5. Kapitel 1
  6. Vers 51
Bibelverse.eu