Vers 30:16 (Viertes Buch Mose, Numeri, Schlachter 1951)

(H30-17) Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.

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