Vers 5:21 (Drittes Buch Mose, Levitikus, Schlachter 2000)
Wenn sich jemand versündigt und Untreue begeht gegen den HERRN, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder etwas Hinterlegtes oder etwas Geraubtes ableugnet, oder wenn er seinen Nächsten übervorteilt,