Vers 16:27 (Drittes Buch Mose, Levitikus, Zürcher Bibel)
Den Sündopferstier aber und den Sündopferbock, deren Blut hineingebracht wurde, um im Heiligtum die Sühnehandlung zu vollziehen, soll man vor das Lager bringen, und ihr Fell, ihr Fleisch und den Inhalt ihrer Gedärme soll man im Feuer verbrennen.