Vers 25:50 (Drittes Buch Mose, Levitikus, Zürcher Bibel)

Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jobeljahr, und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Die Zeit, die er bei ihm ist, soll gelten wie die eines Tagelöhners.

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